Fitness-Star Magdeburg



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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung des Fitnessstudios "Fitness-Star" der DEMOSAH GmbH

Regelungsinhalt

(1) Gegenstand der folgenden Regelungen sind Bestimmungen zu wechselseitigen Rechten und
Pflichten im Zusammenhang mit der entgeltlichen Nutzung des Fitnessstudios Fitness-Star
Magdeburg, Berliner Chaussee 50, 39114 Magdeburg, durch die Firma

DEMOSAH GmbH
Paul-Ecke-Str. 3
39114 Magdeburg

und ihrer Kunden gemäß § 13 BGB einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen.

(2) Die Mitglieder sind Verbraucher im Sinne dieser AGB. Verbraucher ist jede natürliche
Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

(3) Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der DEMOSAH abgeschlossenen
Mitgliedsvertrages zur Benutzung des betriebenen Fitnessstudios (nachfolgend: Studio)
nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt "Mitgliedsvertrag"
(nachfolgend: Mitgliedsvertrag) berechtigt sind. Probemitglieder sind ebenfalls Mitglieder
und zwar jene Personen, die aufgrund eines mit der DEMOSAH abgeschlossenen Probemitgliedsvertrages
zeitlich befristet zur kostenlosen zur Benutzung des Studios berechtigt sind.

(4) Die Firma DEMOSAH GmbH wird im nachfolgenden mit "DEMOSAH" bezeichnet.
Die Vertragspartner von DEMOSAH werden im Folgenden "Mitglied" genannt. DEMOSAH
und Mitglied werden gemeinsam als "die Parteien" bezeichnet.

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Vertragsschluss im Studio

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds
auf dem Mitgliedsvertrag zustande.

1.2. Tageskarten

Tageskarten sind Zusatzleistungen, die zugebucht werden können und dementsprechend bar
oder mit einer Rechnung über einen Kauf zu begleichen sind. Sie sind nicht auf andere
Personen übertragbar; eine Weitergabe ist nicht gestattet. Bei der Inanspruchnahme von
Tageskarten fallen keine Aufnahmegebühr, kein monatlicher Mitgliedsbeitrag und keine
Trainings- und Servicepauschale an. Mit der vollständigen Einlösung der Tageskarte
gilt das Vertragsverhältnis als beendet. Eine gesonderte Kündigung der
Mitgliedschaft ist nicht erforderlich.

1.3. 10er-Karten

10er Karten sind Zusatzleistungen, die zugebucht werden können und dementsprechend
bar oder mit einer Rechnung über einen Kauf zu begleichen sind. Sie sind nicht
auf andere Per-sonen übertragbar; eine Weitergabe ist nicht gestattet. Bei der
Inanspruchnahme von 10er-Karten fallen keine Aufnahmegebühr, kein monatlicher
Mitgliedsbeitrag und keine Trainings- und Servicepauschale an. Mit der vollständigen
Einlösung der 10er-Karte gilt das Vertragsverhältnis als beendet. Eine gesonderte
Kündigung der Mitgliedschaft ist nicht erforderlich.

1.4 Probetrainings

Probetrainings sind kostenlose Zusatzleistungen, die zugebucht werden können.
Sie sind nicht auf andere Personen übertragbar; eine Weitergabe ist nicht gestattet.
Bei der Inanspruchnahme von Probetrainings fallen keine Aufnahmegebühr, kein
monatlicher Mitgliedsbeitrag und keine Trainings- und Servicepauschale an. Die
Probemitgliedschaft ist mit dem Ablauf des Tages, an dem das Probetraining
absolviert wurde, beendet. Eine gesonderte Kündigung der Mitgliedschaft ist
nicht erforderlich. Pro Person können maximal 3 Probetrainings absolviert werden.

1.5. Besonderheiten für Jugendliche

Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag
nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

2. NUTZUNG DES STUDIOS

2.1. Umfang der Studionutzung

2.1.1. Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf
dem Mitgliedsvertrag Zugang zum Studio und ist berechtigt, dieses während
der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

2.1.2. Die DEMOSAH ist berechtigt, das Studio bis zu acht Stunden im Monat innerhalb
der jeweiligen Öffnungszeit für besondere Maßnahmen, z.B. gesonderte Veranstaltungen
oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung
den Zugang zu verweigern. Die DEMOSAH wird die Zeit und Dauer der Sperrung im Studio sowie
auf der jeweiligen Studio-Website mindestens 7 Tage vor der Sperrung bekannt geben.

2.2. Hausordnung

Die DEMOSAH ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für
das Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen
Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
Die Hausordnung ist unter https://fitnessstar-magdeburg.de/hausordnung einsehbar.

2.3. Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines
geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der
Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.4. Zusatzleistungen

Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme
von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der
Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Mitgliedsvertrag
oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.

2.5. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen
im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1. Gebühr bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen

Soweit auf dem Mitgliedsvertrag oder in sonstiger Weise zwischen den Parteien vereinbart, hat
das Mitglied regelmäßig wiederkehrende monatliche Beiträge sowie Trainings- und
Servicepauschalen zur Fälligkeit in der vereinbarten Höhe zu leisten.

3.2. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten

3.2.1. Das Mitglied ist verpflichtet, der DEMOSAH bei Vertragsschluss eine aktuelle

E-Mail- Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied
erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich
bedeutsame Erklärungen von der DEMOSAH (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm
zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt
genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können. DEMOSAH hält die erforderlichen
datenschutzrechtlichen Schutzvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des
Mitglieds im Rahmen des E-Mail-Versandes grundsätzlich vor. Das Mitglied stimmt der
unverschlüsselten Übermittlung von E-Mails, soweit diese keine oder lediglich eigene
personenbezogene Daten des Mitglieds enthalten, zu.

3.2.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere

Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der DEMOSAH unverzüglich mitzuteilen.

3.3. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Identitätskontrolle

Die Mitgliedschaft bei der DEMOSAH ist persönlich und kann nicht Dritten übertragen
werden. Die DEMOSAH behält sich vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt
zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

3.4. Konsumverbote / verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke
oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige
Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds
dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit
des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio
mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten
Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen,
zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

4. BEITRÄGE

4.1. Fälligkeit der Beiträge

4.1.1. Bei den Produkten und Diensten angegebenen Preise handelt es sich um
Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls
zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen
Produkt- oder Dienstbeschreibung gesondert angegeben.

4.1.2. Ist auf dem Mitgliedsvertrag ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser
am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.1.3. Sind auf dem Mitgliedsvertrag monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge
jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum)
fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten
anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.1.4. Ist auf dem Mitgliedsvertrag oder in sonstiger Weise zwischen Parteien eine
wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale/Betreuungspauschale vereinbart, wird
diese, soweit nichts anderes bestimmt ist, erstmals zu Vertragsbeginn fällig, danach
jeweils nach weiteren 6 Vertragsmonaten jeweils zum Monatsersten.

4.2. Preisanpassungsrecht

4.2.1. DEMOSAH ist berechtigt, die auf der Grundlage des Vertrages zu zahlende Vergütung
nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Vergütungsberechnung
zu Nutzung maßgeblich ist. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung
ist vorzunehmen, wenn sich z. B. die Kosten für die Beschaffung von Energie oder
zur Nutzung des Studios erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der behördlichen
oder arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen
(z.B. durch die Einführung von Zusatzabgaben, zwingende Umsetzung gesetzlicher oder
behördlicher Vorgaben mit daran anknüpfenden Kosten, Entgelterhöhungen der Mitarbeiter,
Kostenanpassungen von Lieferanten). Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. den
Strombezugskosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen
werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen,
etwa bei den Kosten für die Mitarbeiter, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z. B. der
Strombezugskosten, sind von DEMOSAH die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen
nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden.
DEMOSAH wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte
einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für das Mitglied
ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also
Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

4.2.2. Die Vergütungsanpassung ist in Textform mit einer Ankündigungsfrist von
3 Monaten zum folgenden Monatsersten zulässig.

4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen,
um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der DEMOSAH
hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet,
dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die
Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

4.4. Zahlungsverzug

4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich die DEMOSAH das
Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten
vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Rücklastschriftgebühren
und Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

4.4.2. Sind auf dem Mitgliedsvertrag monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich
das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen
Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die DEMOSAH berechtigt, den Vertrag
außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die DEMOSAH berechtigt,
einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / RUHEN DER MITGLIEDSCHAFT

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

5.1.1. Der Vertrag hat zunächst die auf dem Mitgliedsvertrag angegebene
Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestlaufzeit). Soweit auf dem Mitgliedsvertrag
nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte
Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der DEMOSAH fristgerecht zum Ende
der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf
dem Mitgliedsvertrag angegebene Kündigungsfrist. Nach Ende der Mindestlaufzeit
kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

5.1.2. Verträge ohne feste Vertragslaufzeit (sog. "Flex-Verträge")

Sofern auf dem Mitgliedsvertrag keine Mindestvertragslaufzeit angegeben ist, gilt
der Ver-trag als unbefristet geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien
mit der auf dem Mitgliedsvertrag angegebenen Kündigungsfrist zum Ende einer
monatlichen Trainingsperiode gekündigt werden. Die Trainingsperiode beginnt
immer an dem Tag des Monats, der dem Tag des Vertragsschlusses entspricht und endet
an dem Tag, der im Folgemonat dem Tag des Vertragsschlusses vorangeht.
(z.B. Vertragsschluss am 15.10.2023, d.h. 1. Trainingsperiode 15.10.2023 bis 14.11.2023 usw.)

5.2. Ruhen der Mitgliedschaft

5.2.1. Das Mitglied kann seine Mitgliedschaft bei krankheitsbedingter Verhinderung
von mehr als vier Wochen, Risikoschwangerschaft u.ä. nach Vorlage eines ärztlichen
Attests ruhen lassen. Sog. "Flex-Verträge können nicht ruhend gestellt werden.

5.2.2. Die beabsichtigte Ruhendstellung ist der DEMOSAH mindestens fünf Werktage vor
dem Beginn der Ruhendstellung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB
bekannt zu geben. Eine Ruhendstellung muss am Beginn der jeweiligen monatlichen
Trainingsperiode beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
5.2.3. Für die Dauer der Ruhendstellung ist das Mitglied von der Zahlung der im
Ruhendzeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen
im Studio der DEMOSAH nicht in Anspruch nehmen. Im Falle des Ruhens der Mitgliedschaft
verschiebt sich während der Mindestvertragslaufzeit der Zeitpunkt der
nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der
Mitgliedschaft um die Dauer der Ruhendzeit auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag trotz Ruhen gem.Ziffer
5.1.1. S.4 gekündigt werden.

5.2.4. Ein Anspruch auf Ruhendstellung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits
gekündigt ist oder die DEMOSAH zu einer außerordentlichen Kündigung
des Vertrages berechtigt ist.

5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Ruhendstellung durch das Mitglied

Jede Kündigung oder beabsichtigte Ruhendstellung durch das Mitglied ist zumindest
in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer per Brief an die DEMOSAH GmbH,
Paul-Ecke-Str. 3, 39114 Magdeburg, oder per E-Mail an info@fitnessstar-magdeburg.de
zu erklären bzw. anzuzeigen.

6. HAFTUNG

6.1. DEMOSAH haftet unbeschränkt:
· bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
· im Rahmen einer von DEMOSAH ausdrücklich übernommenen Garantie;
· für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied
regelmäßig vertraut und vertrauen darf ("Kardinalpflicht"), jedoch
begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden.

6.2. Im Übrigen ist eine Haftung von DEMOSAH ausgeschlossen. Insbesondere haftet
DEMOSAH nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit
kein Fall des Abs. 6.1. gegeben ist.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat
die EU-Kommission folgende Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet:
www.ec.europa.eu/consumers/odr. Die DEMOSAH ist nicht verpflichtet und nicht
bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

7.2. Änderungen dieser AGB

7.2.1. DEMOSAH behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, diese
AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere
aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen
Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer
organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in
den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen
Gründen erforderlich ist und das Mitglied nicht unangemessen benachteiligt.
Änderungen der AGB werden dem Mitglied mindestens 2 Monate vor ihrem
Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn
das Mitglied nicht innerhalb dieser Frist von 2 Monaten (beginnend nach Zugang
der Änderungsmitteilung) zumindest in Textform widerspricht und DEMOSAH das
Mitglied auf diese Rechtsfolge sowie auf die Möglichkeit zur Kündigung
der Geschäftsbeziehung in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.
Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist DEMOSAH jederzeit
berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu
ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.

7.2.2. Änderungen und Ergänzungen des Mitgliedsvertrages und/oder
dieser AGB bedürfen zumindest der Textform. Dies gilt auch
für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

7.3. Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen gegen oder solchen Forderungen gegen die DEMOSAH aufrechnen, die in
einem synallagmatischen Verhältnis zur Gegenforderung stehen. Die
Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds
gegen die DEMOSAH auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach
Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.

7.4. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine
später in den Vertrag aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig
oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke
in dem Vertrag oder diesen AGB herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Erhaltung). Es ist der
ausdrückliche Wille der Parteien, hierdurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB
insgesamt abzubedingen. Anstelle der nichtigen oder undurchführbaren
Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung
diejenige wirksame und durchführbare Regelung als bestimmt, die rechtlich
und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt
haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages oder dieser AGB gewollt
hätten, wenn sie diesen Punkt bei Abschluss dieser Vereinbarung bzw. bei
Aufnahme der Bestimmung bedacht hätten; beruht die Nichtigkeit einer
Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit
(Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen
Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als
vereinbart (Ersetzungsfiktion). Ist die Ersetzungsfiktion nicht möglich, ist
anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur
Schließung der Lücke eine Bestimmung bzw. Regelung nach inhaltlicher
Maßgabe des vorstehenden Satzes zu treffen (Ersetzungsverpflichtung).
Betrifft die Nichtigkeit oder Lücke eine beurkundungspflichtige Bestimmung,
so ist die Regelung bzw. die Bestimmung in notariell beurkundeter Form zu vereinbaren.

7.5. Nebenabreden

7.4.2. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zum Vertrag und/oder
diesen AGB bestehen nicht. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers wird zudem ausdrücklich ausgeschlossen.

7.6. Anwendbares Recht

Auf den Mitgliedsvertrag und diese AGB ist das deutsche Recht unter Ausschluss
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträgeüber
den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.

7.7. Vertragssprache

Die Vertragssprache ist deutsch.

7.8. Rechtsweg

Hinsichtlich des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag der Sitz von DEMOSAH, soweit dieses gesetzlich zulässig ist.


Stand: September 2023


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